Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Provider erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher (Lagerverwaltungs-) Software. Die Beschreibung der Software und ihrer Anwendung findet sich in der Anlage 1 und ist Gegenstand dieses Vertrages.

(2) Vertragsgegenstand ist die

  • (a) Überlassung der Software "mediLager" (nachfolgend als "SOFTWARE" bezeichnet) des Providers zur Nutzung über das Internet und
  • (b) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.

(3) Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

(3) Die Kommunikation und der Austausch von Informationen und Vereinbarungen zwischen den Parteien erfolgt grundsätzlich per verschlüsselter und dem Stand der Technik gesicherter E-Mail.

§ 2 Softwareüberlassung

(1) Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Providers unter www.m3-solutions.de.

(3) Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4) Der Provider entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch fortlaufende Updates und Upgrades verbessern.

§ 3 Nutzungsrechte an der SOFTWARE

(1) Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Provider überlässt dem Kunden virtuelle Lagerplätze mit / ohne Speicherplatz auf einem Server zur Organisation seiner Lagerverwaltung und Speicherung seiner Daten. Der Umfang des Speicherplatzes ist variabel und kann vom Kunden frei gewählt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (siehe § 1 Abs. 1 und die Anlage 1). Die technischen Spezifikationen ergeben sich aus der Anlage 2 zu diesem Vertrag. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Provider.

(2) Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(5) Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Die Daten des Kunden werden vom Provider nicht auf Viren überprüft.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses muss der Kunde unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, selbst exportieren.

(8) Der Provider ist berechtigt, nach Vertragsbeendigung die Daten des Kunden zu löschen. Die Löschung der Daten erfolgt nach Ankündigung des Providers, mit der dem Kunden eine in der Regel einwöchige Frist zum Datenexport eingeräumt wird. Auf Anforderung des Kunden hat der Provider die Löschung der Daten in geeigneter Weise nachzuweisen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

(9) Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 5 Support

(1) Der Umfang des Supports ergibt sich aus Anlage 3 zu diesem Vertrag.

(2) Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SOFTWARE und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der Geschäftszeiten Montags bis Donnerstags 09:00 - 18:00 Uhr und Freitags 09:00 - 14:00 Uhr nach Maßgabe der Support Policy des Providers, wie aus Anlage 3 ersichtlich, nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform beantworten.

§ 6 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitags 09:00 - 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 1 (2) dieses Vertrags beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine Mailadresse benennen. Das zu dieser Mailadresse gehörende Passwort, das zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich ist, wird automatisch generiert und kann vom Kunden selbst geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mailadresse und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

§ 8 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebendem Angebot des Providers auf der Webseite www.m3-solutions.de.

(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 9 Mängelhaftung/Haftung

(1) Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Zugangs des Kunden berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(4) Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(6) Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden. Der Provider kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde füllige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 11 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(2) Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h., auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(3) Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Borken.

§ 13 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

(3) Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.




Stand 02.05.2023